Verantwortung für die Mitarbeiter

Von: Thorsten Raschen

Die Schuld jetzt nur auf die zweite Führungsebene als Verantwortliche bei der FBG im Umgang mit Asbest abzuwälzen, ist für die CDU-Fraktion nicht der richtige Weg. Gerade als öffentlicher Arbeitgeber ist die FBG verpflichtet, der Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern und insbesondere den Auszubildenden
nachzukommen.
Thorsten Raschen, Fraktionsvorsitzender: "Im konkreten Fall ist in einer unverantwortlichen Art und Weise die Gesundheit der Mitarbeiter extrem gefährdet worden. Es ist an der Zeit, gemeinsam mit dem Betriebsrat, den Vorfall lückenlos aufzuklären. Hierbei müssen dem Betriebsrat alle Unterlagen
freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Bei einem Vorfall, wie diesem, muss die Geschäftsführerin der FBG, Frau Petra Neykov, klar darstellen, wie den betroffenen Mitarbeitern in der Zukunft geholfen werden kann."
Da scheinbar alle Vorschriftsmaßnahmen in diesem Fall nicht gegriffen haben, gilt auch an dieser Stelle eine Verpflichtung zur Aufarbeitung. "Ein solcher Vorfall darf sich unter keinen Umständen wiederholen. Es muss sichergestellt werden, dass Vorgesetzte alle Maßnahmen der Arbeitssicherheitbeachten. Und genau hier hat die FBG leider versagt," so Raschen abschließend.