MIT Bremerhaven: Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt für den Mittelstand
Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Nachdem die Mittel-stands- und Wirtschaftsunion (MIT) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristver-längerung gefordert hatten, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31.3.2024 auf den 30.9.2024 verlängert.
Dazu erklärt der Bremerhavener MIT-Vorsitzende Maximilian Charlet: „Diese Verlängerung ist ein wichtiger Baustein für den Mittelstand. Nun bekommen Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstel-len mehr Planungssicherheit. Die Wirtschaft braucht gerade jetzt solche pragmatischen Lösungen – gerade auch in Orten wie Bremerhaven, die stark mittelständisch geprägt sind.“