Meine Meinung … zur Herabsetzung des Wahlalters auf 16

Innerhalb von 2 Jahren schlau und gereift?

Bis zum 14. Lebensjahr sind nach § 19 StGB alle Bürger strafunmündig. Das heißt, keine Straftat wird verfolgt. Bis zum 17. Lebensjahr darf lediglich das Jugendstrafrecht angewandt werden, zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr gilt dann im Prinzip schon das Erwachsenen-Strafrecht. Das wird aber für sog. Heranwachsende in seltenen Fällen angewandt, weil den Tätern unter 21 Jahren regelmäßig das Jugendstrafrecht, aufgrund fehlender Reife und Einsichtsfähigkeit, zugebilligt wird.

Wir haben in Deutschland zu Recht ein weitreichendes Jugendschutzgesetz. Darin wird zum Beispiel der Genuss von Alkohol und Zigaretten in der Öffentlichkeit oder der Zugang zu Kinofilmen geregelt. Begleitetes Autofahren ist mit 17 Jahren möglich, ab 18 dann noch mit einer Probezeit belegt. Unter all diesen Aspekten gibt es eine erneute Diskussion über eine Herabsetzung des Wahlalters zur Bundestagswahl. Aber nur so halb: Die Jugendlichen sollen nur wählen dürfen, aber nicht gewählt werden, also unterschieden in aktives und passives Wahlrecht. Ein neuer Weg, wie ihn auch manche Landtage haben. So ganz scheint man in der neuen Ampel-Regierung unter Kanzler Scholz den Jugendlichen also nicht zu trauen. Ist ja auch merkwürdig. Bis zum 14. Lebensjahr für praktisch nichts verantwortlich, nur 24 Monate später aber so gereift, dass sie über das Schicksal unseres Landes mitentscheiden sollen.

Ich meine, es sollte bei der Verbindung zwischen Volljährigkeit und vollem Wahlrecht bleiben. Wer das nicht will, muss die Diskussion über die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre und die unabdingbare Anwendung des vollen Strafrechts ab dem 18. Lebensjahr aushalten. Noch im Mai war die SPD-Bundestagsfraktion gegen eine Grundgesetzänderung; jetzt, gemeinsam mit FDP und Grünen, dafür.

Konsequent wäre es dann auch, das Geschäftsfähigkeitsalter zu ändern. Aber darum geht es der Ampel wohl eher nicht. Hier geht es nur um zusätzliche Wählerstimmen. Hoffen wir gemeinsam, dass es im Bundestag keine 2/3 Mehrheit gibt.