Erweiterung der Wiederaufnahmegründe für schwerste Straftaten wie Mord
Mit Genugtuung sieht die Bürgerschaftsabgeordnete Christine Schnittker die endgültige Beseitigung eines aus Ihrer Sicht bestehenden Rechtsmangels in der Strafprozessordnung (StpO) §362 durch den Bundestag letzter Nacht.
Die Tatsache, dass jetzt bei Mord auch der erneut vor Gericht kommt, gegen den zum Beispiel durch neue Technologien auswertbare DNA-Beweise vorliegen, obwohl er schon einmal freigesprochen wurde, ist längst überfällig“, so Schnittker. Der Beschluss trifft das Rechtsverständnis der Bevölkerung und gibt betroffenen Familien Frieden. Schnittker hatte diese Rechtsänderung schon lange unterstützt. „Ich bin froh, dass die Regierungskoalition diese wichtige Änderung gegen die Stimmen von FDP, Linken und Grünen durchgesetzt hat“, sagt Schnittker abschließend.