Absurdes Verhalten der AfD zur Masken- und Testpflicht

Das skurrile Verhalten der AfD, sich dem Tragen von Masken und der Testpflicht zur vergangenen Stadtverordnetenversammlung am 22. April 2021 zu verweigern, ist unbegreiflich; die nachfolgende Klage nicht mehr nachvollziehbar. Die Masken- und Testpflicht dient der Sicherheit von Stadtverordneten, Besuchern und den Beschäftigten. Deshalb war die einstimmige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vollkommen richtig, den Ausschluss der AfD zu unterstützen.

Thorsten Raschen, MdBB, Fraktionsvorsitzender meint: „Es gibt in der heutigen Zeit Wichtigeres zu tun, als sich mit den Absurditäten dieser beiden Stadtverordneten zu beschäftigen. Dass einer der beiden die Maske in der Bremischen Bürgerschaft trägt, verdeutlicht das unsinnige Verhalten. Es langt ein gesunder Menschenverstand und Rücksichtnahme, um die Maßnahmen zu akzeptieren. Dass sich jetzt auch noch die überlasteten Gerichte mit diesem Fall beschäftigt müssen, ist unbegreiflich.“