Zum Thema A20:Erneut stoppt ein Gericht ein wichtiges Bauwerk

Es ist mehr als ärgerlich und schädlich für die Wirtschaft in unserer Region, dass jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A20 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Über viele Jahre wurden die Planungen für die A20 vorangebracht und Teilabschnitte bereits umgesetzt, nun wird das Projekt kurz vor Baubeginn erneut von einem Gericht gestoppt. Die Klagen der Umweltverbände treiben die Kosten für die Autobahn immens in die Höhe, das ist so kaum mehr tragbar. Die direkte Verkehrsanbindung der Niederlande über Norddeutschland mit Stettin in Polen bietet auch verkehrstechnisch viele Vorteile.

Thorsten Raschen, MdBB, Fraktionsvorsitzender: „Der Förderverein, der parlamentarische Beirat Pro A20 und die Industrie- und Handelskammern im Norden haben sich für den Bau der Autobahn engagiert. Diese Unterstützung der Wirtschaft zeigt deutlich die Wichtigkeit der Küstenautobahn auf. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung Norddeutschlands, die Verbindung wichtiger Transportwege zwischen den großen Häfen und damit auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze in unserer Region sind von großer Bedeutung. Die Beanstandungen müssen von den zuständigen Behörden jetzt umgehend nachbearbeitet werden, um die Chancen der A 20 für unsere Region zu wahren.“