Stadthallen-GmbH, Feuerwehr und Bauordnungsamt entwerfen Szenarien für einen temporären Weiterbetrieb der Stadthalle

Einzelgenehmigungen sollen eingeschränkten Betrieb auch im Jahr 2024 ermöglichen

Pressemitteilung der Stadthalle Bremerhaven:

Vor dem Hintergrund baulicher und insbesondere brandschutztechnischer Mängel werden bereits seit 2018 intensive Gespräche über eine langfristige Änderung der Situation der Stadthalle Bremerhaven geführt. Die im Jahr 2019 beauftragte Machbarkeitsstudie, die verschiedene Lösungs-Szenarien aufzeigte, die daraus folgende Konzeptstudie zu einem Neubau sowie massive Investitionen in die technische Gebäude-Infrastruktur konnten bis jetzt einen Betrieb sicherstellen, gleichwohl unter Auflagen. Einem pauschalen Weiterbetrieb über den 31.12.2023 hinaus konnte das Bauordnungsamt aber nicht mehr zustimmen. Diese Entscheidung wurde durch die Ämter rechtzeitig kommuniziert. Vor diesem Hintergrund sollten die Ergebnisse der Konzeptstudie, die die Entwicklung eines Neubaus zum Inhalt hatte, eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien liefern, damit auf dieser Basis das weitere Vorgehen entwickelt werden könne. Da diese zwingend notwendige Grundsatzentscheidung bisher nicht herbeigeführt werden konnte, haben Vertreter des Bauordnungsamtes, der Feuerwehr, der Stadthallen-GmbH und des Stadthallen-Aufsichtsrates in einer gemeinsamen Verabredung festgehalten, unter welchen Bedingungen ein temporärer und eingeschränkter Weiterbetrieb der Stadthalle auch im Jahr 2024 noch möglich sein könnte: 

Die für das genannte Jahr umzusetzenden Veranstaltungen können demnach nur in einem Einzelgenehmigungsverfahren mit entsprechenden Sicherheitskonzepten zugelassen werden. Vor dem Hintergrund der Vielfalt der Formate wird es nach heutigem Stand durchaus unkritische Veranstaltungen geben, deren Zulassung nur mit geringen Auflagen ermöglicht werden können. Dazu gehören bspw. Basketball- und Tanz-Turniere, Betriebsversammlungen, Comedy-Veranstaltungen u. a. Bei Shows, Partys und Konzerten wiederum muss aufwändiger geprüft werden, welche Bedingungen bei der Durchführung der jeweiligen Events zugrunde zu legen sind. Zusätzliche Einschränkungen sind jederzeit möglich, wenn die Lage dies erfordert. Ein wichtiger Schritt, um einzelfallbezogene Zulassungen zu gewähren, war die Ertüchtigung der Brandmeldeanlage in der Stadthalle. Die Ausschreibung dieser Anlage konnte nach notwendiger Zustimmung durch verschiedene Gremien vor wenigen Tagen erfolgen. 
„Eine pauschale Genehmigung des Weiterbetriebs über den 31.12.2023 hinaus können wir nicht mehr gewähren“, sagt Heinrich Bade, Leiter des Bauordnungsamtes Bremerhaven. „Die bestehenden Mängel sind zu erheblich, als dass die uneingeschränkte Sicherheit des Veranstaltungsbetriebs festzustellen ist. Gleichzeitig sehen wir in dem nun beschriebenen Weg eine Möglichkeit, den notwendigen Entscheidungen einen begrenzten zeitlichen Spielraum zu verschaffen, ohne die Sicherheit aus den Augen zu verlieren.“ 

Jens Cordes, Amtsleiter Feuerwehr, der den Prozess ebenfalls seit Anfang an eng begleitet, ergänzt: „Eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft des Standortes ist zwingend im Frühjahr 2023 nötig. Denn ab Sommer 2023 wird die Stadthalle sich um die Veranstaltungen für 2025 kümmern müssen.“ Andernfalls müsse spätestens dann ein Sanierungsplan vorliegen. „Nicht zuletzt der Einfluss durch bauliche Maßnahmen“, so Cordes weiter, „ist ja entscheidend für die Organisation des Veranstaltungskalenders. Die Einzelgenehmigung kann daher auch nur als Brückenlösung betrachtet werden.“  

Thorsten Raschen, Vorsitzender der CDU-Fraktion und des Stadthallen-Aufsichtsrates, sieht in dieser Vereinbarung in vielerlei Hinsicht ein wichtiges Signal: „Wir senden an die Bürgerinnen und Bürger Bremerhavens und Umgebung die Botschaft, dass wir sowohl das kurzfristige Ziel, Veranstaltungen in Bremerhaven anzubieten, als auch das langfristige Ziel, uns intensiv mit der Zukunft des Veranstaltungsgeschäfts in Bremerhaven auseinanderzusetzen, nicht aus den Augen verlieren. Gleichzeitig zeigt die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ämtern, dass wir vor dem Hintergrund einer behutsamen Abwägung der Folgen tragfähige Lösungen für die verschiedenen Anspruchsgruppen zu entwickeln in der Lage sind.“ 

Othmar Gimpel, Geschäftsführer der Stadthallen-GmbH, ist den beteiligten Akteuren dankbar für den zielführenden Ansatz, erkennt aber gleichzeitig die großen Herausforderungen: „Wir investieren seit vielen Jahren intensiv in die Erhaltung der Stadthalle und die Entwicklung des Standortes. Es ist gut, dass sich unsere Bemühungen gelohnt haben. Auch diesen nun gewährten Puffer werden wir weiterhin zu nutzen wissen, denn der aufgezeigte Weg kann lediglich ein kurzfristiges Provisorium sein. Andernfalls ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten schnell die Grenze des Möglichen erreicht.“