Konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts gegen „Pinselsanierungen“ und Strategie der tausend Nadelstiche gegen unseriöse Vermieter – notfalls mit Zwangsgeldern und Enteignungen

Maximilian Charlet, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU Bremerhaven, begrüßt das in der NZ vom 27.07. beschriebene Vorgehen des Bauordnungsamtes gegen sogenannte „Pinselsanierungen“. Laut NZ werden hier Immobilien günstig gekauft, minimal optisch renoviert und anschließend an Leistungsempfänger vermietet, bei denen das Jobcenter die Miete überweist. Mängel, die von den Mietern gemeldet werden, werden ignoriert, da die Mietzahlungen pünktlich vom Amt kommen.

Charlet: „Diese Masche führt zu schlimmen Wohnsituationen in den betroffenen Häusern, einer zunehmenden Verwahrlosung der Wohngebiete und einer Verschlechterung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in ganzen Straßenzügen. Besonders bitter: Öffentliches Geld, das gerade in Bremerhaven in Bereichen wie Bildung, Sicherheit, Integration und Infrastruktur dringend benötigt wird, versickert bei zwielichtigen Vermietern, die gezielt an Leistungsempfänger vermieten, ihre Immobilien nicht instand halten und oft gar nicht in der Region oder sogar außerhalb Deutschlands ansässig sind.“

Das Bauordnungsamt will solche Geschäft nun eindämmen: Es werden Gespräche mit Polizei und Jobcenter geführt, um es solchen Vermietern unbequem zu machen. Charlet hierzu: „Das konsequente Vorgehen des Amts ist stark zu unterstützen. Wir müssen erkennen, dass es in Teilen der Stadt zu einem Verfall von Immobilien kommt. Das ist alleine schon schlimm genug, aber dieser Verfall fördert weitere Missstände.  Die Broken-Windows- (dt.: zerbrochene Fensterschreiben-) Theorie besagt, dass ein Zusammenhang zwischen dem Verfall von Stadtgebieten und Kriminalität besteht. Eine einzelne zerbrochene Fensterscheibe und anderer Verfall müssen schnell repariert werden, um weitere Zerstörungen und damit vermehrte Delinquenz zu verhindern. Die Bremerhavener Verwaltung sollte ermutigt werden, die volle Bandbreite des bestehenden Baurechts zu nutzen, um Missbrauch frühzeitig zu stoppen und in der Lage zu sein, eine Strategie der tausend Nadelstiche gegen Profiteure von gesetzeswidrigen Vermietungsgeschäften zu fahren. Dazu gehören auch Zwangsgelder und notfalls Enteignungen mithilfe eines Treuhändermodells.“

 

Die NZ berichtete bereits am 18.01.24, dass im Mai 2023 eine Novelle des Bremischen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Kraft getreten ist, um der Wohnungsaufsicht mehr Handlungsspielraum zu geben. Seitdem kann die Verwaltung als letztes Mittel gegen unkooperative Eigentümer einen Treuhänder einsetzen. In Bremerhaven wurde diese Regelung bisher nicht angewendet. Stand Januar musste das Rechtsamt noch prüfen, was passieren müsste, bis es so weit kommt. Auch die Frage, wer als Treuhänder in Bremerhaven infrage kommt und die Aufgaben übernimmt, musste noch rechtlich geklärt werden.

Charlet: „Es ist verständlich, dass die Behörden bei Quasi-Enteignungen vorsichtig sind. Dennoch bleibt festzuhalten: Auch diese Möglichkeiten dürfen nicht ausgeschlossen werden. Ein konsequentes Vorgehen der Behörden ist, wenn auch zunächst nur als Drohkulisse, unabdingbar. Der Staat muss in der Lage sein, bestehendes Recht anzuwenden und mindestens auf Augenhöhe durchzusetzen – andernfalls laden wir zu Missbrauch geradezu ein. Und wenn bestimmte Gruppen erkennen, dass in Städten wie Bremerhaven bestimmte Regelungen nicht durchgesetzt werden, ist das ein fatales Signal.“

Ein mahnendes Beispiel ist das Totalversagen beim langjährigen systemischen Sozialleistungsbetrug in Bremerhaven, bei dem Zuwanderer aus Südosteuropa mit niedrig dotierten Arbeitsverträgen zum Schein ausgestattet wurden, um auf dieser Grundlage beim Jobcenter Bremerhaven aufstockende Sozialleistungen zu erhalten. Die entsprechenden Millionenschäden bleiben größtenteils unwiderruflich verloren. Daher ist es erfreulich, dass im Fall der Pinselsanierungen proaktiv gehandelt wird.

Charlet schließt: „Wie in anderen Politikfeldern steht Bremerhaven nicht alleine vor diesen Herausforderungen. Es ist wahrscheinlich, dass eine Abstimmung mit Kommunen mit ähnlichen Problemen im Bereich Leerstand und Verfall von Immobilien, z.B. im Ruhrgebiet, hilfreich ist, um Best Practices auszutauschen und gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Dies könnte verhindern, dass entsprechende Vermieter bei konsequentem Vorgehen der Behörden in einer Kommune einfach in eine andere weiterziehen.“