CDU-Fraktion pocht erneut auf Absicherung bei Schiffsunfällen
Bereits seit 2015 mit dem Brand auf der MS Maersk Karachi pocht die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft auf eine Änderung des bremischen Hilfeleistungsgesetzes. Bei Schiffsbränden und Unfällen besteht für Bremerhaven die Gefahr, für etwaige Schäden selbst aufkommen zu müssen. Dabei belaufen sich die Schadenssumme oft in Millionenhöhe. Obwohl seit 2016 die Thematik im Hafenausschuss bekannt ist und für Bremerhaven eine Lösung zugesichert wurde, bleibt die Rot-Rot-Grüne Landesregierung bis heute untätig.
Konkret haben wir einen fertigen Gesetzentwurf seit April 2023 im Hafenausschuss und in der Bremischen Bürgerschaft vorgelegt. Bisher sind wir immer vom Senat vertröstet worden. Am Donnerstag besteht für die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft erneut die Gelegenheit, diese Gesetzeslücke zu schließen.
Thorsten Raschen, MdBB, Mitglied im Landeshafenausschuss kritisiert, dass die Rot-Rot-Grüne Landesregierung den Antrag der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft nicht beschließen will, obwohl sie sich dem finanziellen Risiko für die beiden Städte Bremen und Bremerhaven bewusst ist. Doch eigene Vorschläge für eine Anpassung des Gesetzes bleiben seitens der Bremer Regierung ebenfalls aus.
„Aufgrund der Erfahrung seitens des Magistrats und als Stadtrat für die Feuerwehr Bremerhaven fordern wir eine Neuregelung ein. Es besteht Dauerhaft die Gefahr, dass Bremerhaven auf den Kosten für den Einsatz und die Schadensbehebung sitzen bleibt“, so Peter Skusa.