
Bundestagswahl – Beide Stimmen CDU
23. Februar

Neues Wahlrecht: Darum ist es wichtig, mit beiden Stimmen CDU zu wählen.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Früher galt bei der Wahl: Wer im Wahlkreis als Kandidat gewinnt, der wird Abgeordneter in Berlin und kann seine Heimat dort vertreten. Das hat die Ampel mit ihrem neuen Wahlrecht geändert. Die Erststimme, mit der Sie Ihren direkten Abgeordneten wählen, hat nun weniger Gewicht. Wer sicher gehen will, dass die Erststimme ihre volle Kraft entfaltet, muss sie jetzt mit der Zweitstimme verstärken. Denn: Der Gewinner in Ihrem Wahlkreis kommt nur dann in den Bundestag, wenn seine Partei auch genug Zweitstimmen in ihrem Bundesland bekommt.