Pflegedienstleistungen des BEW

Vortrag von Frau Grambow am 5.3.2020

 

Nach dem neuen Pflegegesetz wird nicht nach Krankheiten sondern nach Selbständigkeit und

Fähigkeiten beurteilt, es werden 64 Punkte abgefragt, danach erfolgt eine Beurteilung, welche

Hilfe benötigt wird, dadurch soll jetzt eine bessere Bewertung erfolgen.

 

Bei der Berechnung des Pflegegrades werden folgende Kriterien berücksichtigt:

- Mobilität, z.B. stabile Sitzposition, Aufstehen, Fortbewegung

- Kommunikative Fähigkeiten wie zeitliche Orientierung, Haushaltsführung, Depressionen

- Selbstversorgung wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken etc

- Umgang mit Krankheiten, Therapiebedingungen, Kuren, Reha

- Gestaltung des Alltagslebens wie soziale Kontakte, Tagesauflauf, Ruhen und Schlafen

Beim Beantragen eines Pflegegrades ist es wichtig, darauf zu bestehen, dass das angefertigte

Gutachten zur Verfügung gestellt wird, ein evtl. Widerspruch muß innerhalb von 3 Wochen

erfolgen. Ggf. sollte man das Gutachten durch eine Fachkraft bewerten lassen.

Das neue Gesetzt beinheltet 5 Pflegegrade:

Grad 1: geringe Beeinträchtigung, die Person ist weitgehend selbständig und erhält bei

             Bedarf Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung. Weiterhin 2 kostenlose

             Beratungsbesuche pro Jahr.

Grad 2: ist ein vollwertiger Pflegegrad, bei dem alle Leistungen der Pflegeversicherung

             in Anspruch genommen werden können. Er wird vom MDK zugeteilt, die Personen

             bekommen Pflegegeld und Sachleistungen.

Grad 3: Menschen mit schweren Beeinträchtigungen erhalten diesen Grad und können

              ebenfalls Pflegegeld und Sachleistungen beziehen.

Grad 4:  Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.

Grad 5:  Außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die

              pflegerische Versorgung.

Hier einige Tipps:

Es hat sich gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn bei der Begutachtung durch den MDK

eine Pflegekraft dabei ist, die dann ihre Erfahrung mit dem Patienten hat.

Vor Beginn von Umbauten  z.B. für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Kostenvoranschläge einholen und an die Pflegekasse zur Genehmigung leiten.

Alle Hilfsmittel vor dem Kauf beantragen.