Pflegedienstleistungen des BEW
Vortrag von Frau Grambow am 5.3.2020
Nach dem neuen Pflegegesetz wird nicht nach Krankheiten sondern nach Selbständigkeit und
Fähigkeiten beurteilt, es werden 64 Punkte abgefragt, danach erfolgt eine Beurteilung, welche
Hilfe benötigt wird, dadurch soll jetzt eine bessere Bewertung erfolgen.
Bei der Berechnung des Pflegegrades werden folgende Kriterien berücksichtigt:
- Mobilität, z.B. stabile Sitzposition, Aufstehen, Fortbewegung
- Kommunikative Fähigkeiten wie zeitliche Orientierung, Haushaltsführung, Depressionen
- Selbstversorgung wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken etc
- Umgang mit Krankheiten, Therapiebedingungen, Kuren, Reha
- Gestaltung des Alltagslebens wie soziale Kontakte, Tagesauflauf, Ruhen und Schlafen
Beim Beantragen eines Pflegegrades ist es wichtig, darauf zu bestehen, dass das angefertigte
Gutachten zur Verfügung gestellt wird, ein evtl. Widerspruch muß innerhalb von 3 Wochen
erfolgen. Ggf. sollte man das Gutachten durch eine Fachkraft bewerten lassen.
Das neue Gesetzt beinheltet 5 Pflegegrade:
Grad 1: geringe Beeinträchtigung, die Person ist weitgehend selbständig und erhält bei
Bedarf Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung. Weiterhin 2 kostenlose
Beratungsbesuche pro Jahr.
Grad 2: ist ein vollwertiger Pflegegrad, bei dem alle Leistungen der Pflegeversicherung
in Anspruch genommen werden können. Er wird vom MDK zugeteilt, die Personen
bekommen Pflegegeld und Sachleistungen.
Grad 3: Menschen mit schweren Beeinträchtigungen erhalten diesen Grad und können
ebenfalls Pflegegeld und Sachleistungen beziehen.
Grad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit.
Grad 5: Außergewöhnlich hoher Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die
pflegerische Versorgung.
Hier einige Tipps:
Es hat sich gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn bei der Begutachtung durch den MDK
eine Pflegekraft dabei ist, die dann ihre Erfahrung mit dem Patienten hat.
Vor Beginn von Umbauten z.B. für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Kostenvoranschläge einholen und an die Pflegekasse zur Genehmigung leiten.
Alle Hilfsmittel vor dem Kauf beantragen.